Förderverein Umweltbildung Fuldatal e. V.

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Der Verein fördert die pädagogische Arbeit des Wassererlebnishauses seit seinen Anfängen. Viele größere und kleinere Projekte sind seitdem angestoßen und finanziert worden. Jährliche Veranstaltungen wie das Frühlingsfest werden von unseren Mitgliedern unterstützt.

Werden Sie Mitglied

Mit der Mitgliedschaft im Förderverein unterstützen Sie das Wassererlebnishaus und damit die Umweltbildung in der Gemeinde Fuldatal. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro.

Neben der Möglichkeit aktiv Projekte und Aktionen mitzugestalten oder teilzuhaben, bieten wir unseren Mitgliedern vergünstigte Preise bei der Buchung von Kindergeburtstagen und eine kostenfreie Teilnahme an einer Veranstaltung aus unserem Jahresprogramm pro Jahr. Die Teilnahmemöglichkeit kann auch an eine andere Person verschenkt und übertragen werden z. B. an die eigenen Kinder oder Enkelkinder.

Vorteile einer Mitgliedschaft

  • Unterstützung wertvoller Umweltbildung und Nachhaltigkeitsprojekten in Fuldatal
  • Förderung von gesellschaftlich wichtigen Themen
  • Teilnahme an gemeinsamen Aktionen wie die Mithilfe beim Frühlingsfest
  • Vergünstigte Preise bei Kindergeburtstagen
  • Kostenfreie Teilnahme an einer Veranstaltung aus dem Jahresprogramm (einmal pro Jahr/pro Person – kann auch an Kinder oder Enkelkinder übertragen werden)

Werde Teil unseres Fördervereins und tue aktiv etwas Gutes für die Umweltbildung in der Region. Wir freuen uns über neue Mitgliedschaften!

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Anmeldeformular Förderverein

 

Vorstand
Vera Eing (1. Vorsitzende)
Martina Graw (2. Vorsitzende)
Monica Klusmann (Kassiererin)
Harald Precht (Beisitzer)
Dirk Schnieders (Beisitzer)

Bankverbindung
Kasseler Sparkasse
BIC: HELADEF1KAS
IBAN: DE83 5205 0353 1205 0052 94

Geschäftsstelle
Förderverein Umweltbildung Fuldatal e. V.
Junghecksweg 9
34233 Fuldatal
Tel.: 0561 981234-6

Steuernummer  25 250 57462
Vereinsregister Nr.  VR 2999

Aus der Satzung
Der Förderverein Umweltbildung Fuldatal e. V. als Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Erziehung
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Förderung des Umweltschutzes

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 AO